Sauberes Wasser ist eines der wichtigsten, vielleicht das wichtigste Lebensmittel überhaupt. Auch die Wasserversorgung lässt sich lokal in der Rechtsform einer Genossenschaft oder Interessentschaft (wie das in Südtirol heisst, z.B. in Spiluck) organisieren. Allein in Bayern gibt es 41 solcher Genossenschaften, in anderen Alpenländern sind es weit mehr. Wo liegen die Vorteile gegenüber anderen Rechtsformen?
„Die verantwortlichen Ansprechpartner sind vor Ort und können anstehende Aufgaben schnell und unbürokratisch erledigen. Das ist viel günstiger, als wenn dafür erst eine Firma beauftragt werden muss.“ berichtet Christian Hauber, Vorstandsvorsitzender der Wasserversorgung Simmerberg eG.
Für den Vorstandsvorsitzenden der Wassergenossenschaft Rehberg Herrn Lenz ist klar: Die Wasserversorgung gehört in Bürgerhand. „Wasser ist ein Grundnahrungsmittel, das den Menschen günstig zur Verfügung gestellt werden muss.“ Die Bürger sollten über ihre Wasser selbst bestimmen können und die Verfügungsgewalt nicht Konzernen mit Gewinnerzielungsabsicht überlassen, wie es anderswo in Europa schon geschehen sei. „Die Grundversorgung mit Wasser ist nicht dazu da, um Geschäfte zu machen“, sagt Lenz. Deshalb sei die Genossenschaft die ideale Rechtsform für eine Wasserversorgung in Bürgerhand. „Wir können selbst über unser Wasser bestimmen, weil es uns gehört. Auch die Kosten können wir selbst gestalten, ohne von einem Fremdanbieter abhängig zu sein.“
Pro Kubikmeter Wasser verlangt diese Genossenschaft 50 Cent zuzüglich einer Jahresgebühr von 65 Euro. In so manch anderer bayerischen Stadt oder Gemeinde zahlen die Bürger ein Vielfaches davon. Wieviel Euro zahlen Sie für einen Kubikmeter Trinkwasser?
Beste Grüße in die Runde – Ihr/Euer Peter Schmuck
Das Titelbild zeigt Verantwortliche der Wassergenossenschaft Erdleiten in Österreich: (v.l.n.r.) Obmann Johann Wahl, Johann Dirnberger, LAbg. Ulrike Schwarz, VzBgm. Martin Moser, Bgm. Hubert Tischler; Foto: Hubert Knoll, hochgeladen von Lisa Jank
KOMMENTAR SCHREIBEN
0 KOMMENTARE