Seit 1538 – bis heute – sind die Nutzungsrechte der Weiden um Grindelwald im Schweizer Kanton Bern an den Grundbesitz im Tal gebunden und dürfen nicht an Ortsfremde veräussert werden. Die sieben sog. Bergschaften Itramen, Wärgistal, Scheidegg, Grindel, Bach, Holzmatten und Bussalp bewirtschaften gemeinschaftlich nach seit Jahrhunderten bewährten Regelungen, die auf dem Foto beschrieben sind, die Weideflächen oberhalb des Tales um Grindelwald.
Können solche bewährten Formen der verantwortlichen Landnutzung Pate stehen, wenn wir uns unten im Flachland an die Regenerierung unserer von Agrarchemie und industrieller Bearbeitung geplagten Böden machen?
Beste Grüße in die Runde Ihr P. Schmuck
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