Windparks: Bürger verdienen mit



In Mecklenburg-Vorpommern sind Windpark-Betreiber seit 2016 verpflichtet, beim Bau neuer Windparks an Land eine Projektgesellschaft zu gründen und mindestens 20 Prozent der Anteile den Anwohnerinnen und Anwohnern sowie den Kommunen anzubieten. Ein Anteil darf maximal 500 Euro kosten. Alternativ können die Gemeinden eine jährliche „Ausgleichsabgabe“ bekommen und die Bürgerinnen und Bürger ein risikoärmeres Sparprodukt wie eine Festgeldanlage. Hier sind Höhe und Verzinsung jeweils an den Ertrag der Gesellschaft gekoppelt. Die Regelung kommt allen im Umkreis von fünf Kilometern zugute.

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat mit einem am 23.03.2022 veröffentlichten Beschluss entschieden, dass diese Regelung mit dem Grundgesetz vereinbar ist. (Beschl. v. , Az. 1 BvR 1187/17).

So eröffnet sich hier ein Weg für mehr Bürgerbeteiligung bei der Erzeugung regionaler Energie auch für andere Bundesländer.

Natürlich kann man auch von Vornherein auf Kreis- oder Stadtebene Bürgerwindanlagen Priorität geben, wie es im Zukunftskreis Steinfurt (Titelfoto) und in der dort befindlichen Zukunftskommune Saerbeck bereits seit vielen Jahren praktiziert wird.




KOMMENTAR SCHREIBEN



0 KOMMENTARE



Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht.






zurück zur Startseite