Recht auf Eigen-Energie: EU Rahmenrichtlinie RED II



Die   EU-Rahmenrichtlinie RED II   ermöglicht Menschen unseres Staatenverbundes das Recht auf Erzeugung und Verbrauch erneuerbarer Energie ohne den bislang erschwerenden bürokratischen Spießrutenlauf.  Menschen können sich zu „Energiegemeinschaften“ zusammenfinden und die gemeinsam produzierte Energie eigenverantwortlich verteilen.

Die Mitgliedstaaten müssen die Vorschriften bis zum 30. Juni 2021 in das nationale Recht umsetzen.

Franz Alt interviewt in seinem Transparenz TV einen der Mitgestalter dieser neuen Regelung im Europa-Parlament, Jo Leinen.

Viel Freude mit   diesem Videobeitrag, in dem Sie Details zur Geschichte und Umsetzung der Richtlinie erfahren. Und ein großer Dank an Franz Alt und Jo Leinen für das Engagement auf diesem wichtigen Feld des Umbaus unserer Gesellschaft! Ihr Peter Schmuck




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